Vermietung

Bewerbungszeitraum: voraussichtlich im Juni 2026
Bezugstermin: voraussichtlich Q1 2027

Die Vermietung der Wohnungen erfolgt gemäss Vermietungsreglement der GISA.

Wir streben eine gute Durchmischung der Mieter:innen an. Das heisst: Wir berücksichtigen Menschen unterschiedlichen Alters, Herkunft, Einkommen und Haushaltsstruktur. Dies trägt zu einer lebendigen Nachbarschaft bei.

 

Anteilkapital

Mit dem Zuschlag für eine Wohnung werden Sie Mitglied der Baugenossenschaft GISA. Unsere Mitglieder beteiligen sich finanziell mit einem Anteilkapital an der Genossenschaft. Die Höhe des Anteilkapitals richtet sich nach der Wohnungsgrösse:

 

Wohnungsgrösse Wohnungsanteile (CHF)
Jokerzimmer 5'000
Atelier 10'000
2.0 – 2.5 Zimmer 13'000
3.0 – 3.5 Zimmer 15'000
4.0 – 4.5 Zimmer 20'000
5.0 – 5.5 Zimmer 25'000

 

Das Anteilkapital muss bis zum Datum der Schlüsselübergabe einbezahlt sein. Splitting ist nicht möglich. (d.h. das Anteilkapital kann nicht unter den Mieter:innen aufgeteilt werden). Mieten mehrere Personen die Räumlichkeiten, wird nur eine Person Genossenschafter:in. Nach Ihrem Auszug erhalten Sie das Geld zurück, wenn alle Verpflichtungen aus dem Mietverhältnis erfüllt sind. Das Anteilkapital wird verzinst. (Link Reglement über die Genossenschaftsanteile)

 

Belegungsvorschriften

Bitte beachten Sie, dass bei der Erstvermietung die Regelung ‘+1’ gilt, d.h. Anzahl Bewohner:innen + 1 Zimmer = maximale Wohnungsgrösse. Halbe Zimmer werden nicht berücksichtigt. Weitere Regelungen finden Sie im «Reglement über die Vermietung».

 

Partizipation

Die Baugenossenschaft GISA sucht neue Genossenschafter:innen, welche sich aktiv am Wohnen und Zusammenleben beteiligen möchten.

Vorprojekt-Visualisierungen

Jokerzimmer

Jokerzimmer sind eine Wohnraumerweiterung und mit Toilette, Lavabo und Dusche ausgestattet. Sie können von GISA-Mieter:innen zu ihrer Wohnung hinzugemietet werden. Dieses Angebot kann als z.B. Homeoffice-Büro genutzt werden, oder wenn sich die Kinder als Jugendliche von ihren Eltern mehr und mehr lösen. Die jungen Erwachsenen haben im separaten Zimmer ihren Rückzugsort.

Jokerzimmer können nur zusammen mit einer Wohnung gemietet werden. Der Vorteil eines Jokerzimmers: Zieht eine Person aus der Wohnung aus, ist kein Wechsel in eine kleinere Wohnung nötig. Das Jokerzimmer muss aber aufgegeben werden. So bleiben die Belegungsvorschriften erfüllt.

Sie können bei Ihrer Bewerbung für eine Wohnung angeben, ob Sie ein Jokerzimmer wünschen.

 

Erreichbarkeit

Die Siedlung in Affoltern ist mit dem Velo leicht erreichbar. Die Binzmühlestrasse wurde 2025 mit einer Velospur erweitert. Die Haltestelle Chaletweg befindet sich direkt vor der Haustüre und wird von den Buslinien 64 und 80 bedient, welche direkte Verbindungen zur ETH Hönggerberg sowie dem Bahnhof Oerlikon bietet.

Einkaufsmöglichkeiten sind in der Nähe bequem zu Fuss oder mit dem Velo erreichbar. Ein Bike-Trail findet sich in unmittelbarer Nähe.

Die Siedlung verfügt über zahlreiche Veloabstellplätze, die Veloräume sind mit Ladestationen ausgerüstet.

Im Untergeschoss sind 91 Autoparkplätze und 14 Töffparkplätze zu vermieten.

Die Siedlung ist bestens an den öffentlichen Verkehr angebunden. Die Buslinie 80 hält vor der Siedlung. Den Bahnhof Oerlikon erreichen Sie damit in 5 Minuten. Somit sind Sie nicht an ein Auto angewiesen.

Mobility-Autos finden Sie in der Nähe, z.B. an der Hürststrasse oder Neunbrunnenstrasse. Im gleichen Quartier, ohne eine Strasse überqueren zu müssen, befindet sich eine Kita an der Hürststrasse 56. Das Schulhaus Kügeliloo befindet sich in nächster Nähe von der Binzmühle Liegenschaft entfernt.

Vorprojekt-Visualisierungen